Guten Tag,
der Mitarbeiter war von 2012 bis Ende 2024 versicherungsfrei aufgrund Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Er macht jetzt ein Sabbatical und würde somit meiner Auffassung nach Versicherungspflichtig werden. Kann er sich aufgrund des Sabbaticals von der Versicherungspflicht befreien lassen. Falls nicht aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist dies nicht möglich? Ich habe mich im Rundschreiben "Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht " vom 31. März 2009 darüber informiert und bin grds. aufgrund des Absatzes 5.2.2 der Auffassung, dass eine Befreiung möglich ist.
Freundliche Grüße