Hallo Expertenteam,
ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer, 48 Jahre alt, hat in den letzten Jahren die JAEG überschritten.
Aufgrund der Anhebung ab 2026 würde er diese unterschreiten. Im Dezember 2025 wurde eine Gehaltserhöhung zum 01.01.2026 vereinbart. Mit der Erhöhung ab 01.01.2026 wird die JAEG 2026 überschritten.
Gibt es bei privat Krankenversicherten evtl. andere Regelungen oder wird die Erhöhung auch hier nicht berücksichtigt, da eine Gehaltserhöhung zum 01.01. als laufendes Jahr gilt und ab 01.01.2026 die gesetzliche KV-Pflicht eintritt?
Der Arbeitnehmer erhält auch regelmäßige Prämien, die pro Quartal (als Einmalzahlungen) bezahlt werden sowie eine weitere jährliche Zahlung für erreichte Ziele. Alle Zahlungen sind erfolgsabhängig, unterschiedlich hoch. Müssen diese Zahlungen bei der Prüfung der JAEG berücksichtigt werden oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe