Guten Tag liebes Experten-Team,
ein Arbeitnehmer (private KV) hatte die JAEG des vorletzten Jahres unterschritten und einen Antrag auf Weiterversicherung in der PKV gestellt, der auch genehmigt wurde. Nun wird auch weiterhin die JAEG unterschritten. Ist der existierende Antrag auf Weiterversicherung in der PKV unbeschränkt gültig oder muss er neu gestellt werden? Muss die JAEG weiterhin geprüft werden?
Besten Dank für Ihre Antwort!