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  • 01
    Unterschreitung JAEG - Antrag auf Weiterversicherung in PKV unbeschränkt gültig?

    Guten Tag liebes Experten-Team,

    ein Arbeitnehmer (private KV) hatte die JAEG des vorletzten Jahres unterschritten und einen Antrag auf Weiterversicherung in der PKV gestellt, der auch genehmigt wurde. Nun wird auch weiterhin die JAEG unterschritten. Ist der existierende Antrag auf Weiterversicherung in der PKV unbeschränkt gültig oder muss er neu gestellt werden? Muss die JAEG weiterhin geprüft werden?

    Besten Dank für Ihre Antwort!

  • 02
    RE: Unterschreitung JAEG - Antrag auf Weiterversicherung in PKV unbeschränkt gültig?

    Guten Tag,
     
    in § 8 SGB V ist folgendes geregelt: Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
    wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 
    Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, dies bedeutet, dass der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen ist.
     
    Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach § 8 SGB V wirkt tatbestandsbezogen auf das jeweilige Versicherungspflichtverhältnis, das zur Befreiung geführt hat. Befreiungsentscheidungen sind danach nur auf das jeweilige Versicherungspflichtverhältnis, aus dessen Anlass sie
    ausgesprochen werden, bezogen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze wirkt dementsprechend nicht über das Ende des Versicherungspflichttatbestandes hinaus. Bei Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses ist eine erneute Prüfung durchzuführen.
     
    Bezogen auf Ihren Sachverhalt bleibt die einmal ausgesprochene Befreiung wirksam, solange das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Eine erneute Prüfung ist deshalb nicht notwendig.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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