Guten Tag,
unsere Mitarbeiterin, die derzeit aufgrund Ihres Einkommens freiwillig Versichert ist (krankenversicherungsfrei) wird nächstes Jahr in Mutterschutz gehen und wahrscheinlich anschließend Elternzeit nehmen. Dadurch wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten. Bleibt sie ab 01.01.2023 weiterhin krangenversicherungsfrei oder besteht Krankenversicherungspflicht?