Hallo zusammen,
ein privat versicherter Arbeitnehmer unterschreitet aufgrund der Erhöhung der JAEG ab 01.01.2026 mit seinen Bezügen die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der Mitarbeiter ist 55 Jahre alt. Kann ich aufgrund seines Alters direkt mit der Prüfung aufhören und ihn in der privaten Krankenversicherung lassen oder benötige ich eine Bescheinigung von seiner letzten gesetzlichen Krankenkasse, die ihn nach Prüfung von der Versicherungspflicht befreien lässt?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung von Ihnen.