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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Unterschreiten der JAEG

    Hallo,

    ein aktuell freiwillig krankenversicherter Arbeitnehmer wird nach jetziger vorausschauender Betrachtung in 2026 die JAEG nicht mehr überschreiten. Ist er somit ab 01.01.2026 mit dem Beitragsschlüssel 1 1 1 1 zu melden?


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Unterschreiten der JAEG

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Sollte in 2026 die JAE-Grenze nicht mehr überschritten werden, tritt ab 01.01.2026 Sozialversicherungspflicht ein. In diesem Fall ist eine Meldung mit der Beitragsgruppe „1111“ zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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