Expertenforum - Unterschied zwischen hauptberuflich Selbständiger und nicht hauptberuflich Selbständiger auch hinsichtlich der Beiträge

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  • 01
    Unterschied zwischen hauptberuflich Selbständiger und nicht hauptberuflich Selbständiger auch hinsichtlich der Beiträge

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgende Frage stellt sich bei uns in der Kanzlei hinsichtlich einem Mandanten:


    Auf einer Beitragsfestsetzung steht bei einem Mandanten dass er als nicht hauptberuflich Selbständiger versichert ist ob wohl er ausschließlich einer selbständigen Maklertätigkeit nachgeht. Im nächsten Jahr ist er wieder als hauptberuflich Selbständiger versichert. Anhand welcher Kriterien wird hier zwischen beiden unterschieden? Wenn jemand einen längeren Zeitraum krank war und nicht als Makler arbeiten kann/konnte bleibt man dann doch weiterhin im Hauptberuf Makler und kann nicht als nebenberuflich mit Höheren Beiträgen eingestuft werden, oder? Warum sind Beiträge zur KV und PV bei nicht hauptberuflich Selbständigen u.a. höher festgesetzt? Was wird hier für die Berechnung herangezogen?

    Vielen Dank für eine Erläuterung zu dieser Problematik.

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Unterschied zwischen hauptberuflich Selbständiger und nicht hauptberuflich Selbständiger auch hinsichtlich der Beiträge

    Guten Tag,
     
    zur Frage der hauptberuflichen Selbstständigkeit, insbesondere auch bei hauptberuflicher Selbstständigkeit ohne andere Erwerbstätigkeit, hat der GKV Spitzenverband Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019 veröffentlicht.
     
    Unter Punkt 3.2 der Grundsätzlichen Hinweise finden Sie umfangreiche Ausführungen.
     
    Aus Ihren Schilderungen entnehmen wir, dass es sich hier um eine selbstständigen Erwerbstätigen ohne weitere Beschäftigung handelt. In dieser Konstellation kann es sich bezüglich der Krankenversicherung nur um einen freiwillig Versicherten handeln. Insoweit unterstellen wir eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.
     
    Grundsätzlich ist die Beitragsberechnung bezogen auf hauptberufliche bzw. nebenberufliche Selbstständige identisch und führt in der Regel zur gleichen Beitragshöhe. Je nach Fallkonstellation könnte bei einem zusätzlichen Bezug einer Rente ein geringfügig höherer Beitrag entstehen, da hier unterschiedliche Beitragssätze Anwendung finden.
     
    Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich der Beitragshöhe mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, da nur hier alle relevanten Tatbestände bekannt sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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