Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist zum 07.01.2025 von Teilzeit mit Anwendung des Übergangsbereichs zu voller SV-Pflicht mit Vollzeit gewechselt. Grund ist das Ende der Teilzeit während Elternzeit.
Ist es korrekt, dass der Wechsel für die korrekte anteilige Beitragsberechnung untermonatig im System erfasst werden muss? Sprich der Übergangsbereich fällt nicht zum 31.12.2024 oder 31.01.2025 weg, sondern zum 06.01.2025? Das heißt für den Monat Januar 2025 erfolgt eine anteilig unterschiedliche Beitragsermittlung?
Vielen Dank.