Guten Tag,
ein Mitarbeiter mindert untermonatig zum 08.12.2022 seinen Beschäftigungsgrad und liegt ab dann mit seinem Jahresarbeitsentgelt unterhalb der JAE-Grenze. Vor der Beschäftigungsgradminderung war der Mitarbeiter freiwillig krankenversichert.
Folgende Frage:
Beginnt die Pflichtversicherung in diesem Fall bereits ab 01.08.2022 oder erst ab 08.12.2022?
Sofern zweiteres, sind die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 07.12.2022 aus der täglichen BBG (7 Tage) zu berechnen und ab dem 08.12.2022 aus dem anteiligen laufenden SV-Brutto? (In diesem Fall 24 Tage) ?
Vielen Dank.