Hallo liebes Expertenteam,
wir haben Mitarbeiter aus Kroatien. Diese werden in einer Firmenwohnung (vom Arbeitgeber angemietet) untergebracht. Da die wöchentliche Heimfahrt zu lange dauern würde, fahren die Mitarbeiter ca. alle 3 Wochen in die Heimat. Wie verhält es sich mit der Unterkunft (sie sind auch an den Wochenenden in der Wohnung)? Ist hier ein Sachbezug für Wohnung/Unterkunft anzusetzen? Wenn ja, für welche Tage.
Wir haben auch Auszubildende aus Bosnien beschäftigt.
Diese sind zum Teil ganzjährig in einer Wohnung (Firmenwohnung) untergebracht. Sie haben hier auch den Wohnsitz angemeldet. Da die Ausbildungsvergütung gerade so ausreicht, würde der AG die Azubis umsonst wohnen lassen.
Gibt es hier eine Möglichkeit?
Wie muss korrekt vorgegangen werden?
Haben Sie vielen Dank für die Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Lohnbuchhaltung