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  • 01
    Unterkunft/Wohnung vom Arbeitgeber gestellt

    Hallo liebes Expertenteam,

    wir haben Mitarbeiter aus Kroatien. Diese werden in einer Firmenwohnung (vom Arbeitgeber angemietet) untergebracht. Da die wöchentliche Heimfahrt zu lange dauern würde, fahren die Mitarbeiter ca. alle 3 Wochen in die Heimat. Wie verhält es sich mit der Unterkunft (sie sind auch an den Wochenenden in der Wohnung)? Ist hier ein Sachbezug für Wohnung/Unterkunft anzusetzen? Wenn ja, für welche Tage.


    Wir haben auch Auszubildende aus Bosnien beschäftigt.

    Diese sind zum Teil ganzjährig in einer Wohnung (Firmenwohnung) untergebracht. Sie haben hier auch den Wohnsitz angemeldet. Da die Ausbildungsvergütung gerade so ausreicht, würde der AG die Azubis umsonst wohnen lassen.

    Gibt es hier eine Möglichkeit?

    Wie muss korrekt vorgegangen werden?

    Haben Sie vielen Dank für die Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Das Team der Lohnbuchhaltung


     

  • 02
    RE: Unterkunft/Wohnung vom Arbeitgeber gestellt

    Hallo Lohnbuchhaltungts,

    vordergründig ist in Ihrem Fall zu prüfen, ob es sich um eine „Wohnungsüberlassung“ oder eine „Unterkunft“ im Sinne der Sozialversicherung handelt.

    Die Unterscheidung zwischen einer Wohnung oder einer Unterkunft ist für die Ermittlung des geldwerten Vorteils wichtig und definiert sich wie folgt:

    Unter einer Wohnung ist eine in sich geschlossene Einheit von Räumen zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Als Wohnung zählt z.B. bereits ein 1-Zimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum, nicht dagegen ein Wohnraum mit bloßer Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche; im letzteren Fall spricht man von einer Unterkunft.

    Sofern es sich um eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft handelt, ist diese mit dem hierfür festgelegten amtlichen Sachbezugswert in der Sozialversicherung zu berücksichtigen.

    Wird Arbeitnehmern am Beschäftigungsort eine Unterkunft ständig unentgeltlich überlassen und fahren diese am Wochenende nach Hause, ist für die Unterkunft der Monatswert anzusetzen und nicht die Summe der Tageswerte für die einzelnen Tage der tatsächlichen Nutzung, da für den Ansatz des Monatswerts die ständig vorhandene Möglichkeit, die Unterkunft zu nutzen - maßgebend ist.

    Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer gilt hingegen folgendes:

    Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels liegt, ist dieser Betrag dem monatliche Bruttoentgelt hinzuzurechnen.

    Der geldwerte Vorteil aus einer ggf. unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Wohnung gehört als Sachbezug zum beitragspflichtigen Arbeitslohn. Die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt im Grundsatz mit dem ortsüblichen Mietpreis.

    Abschließend bitten wir um Verständnis, das wir im Rahmen dieses Forums eine solche Bewertung nicht vornehmen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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