Liebes Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter, der in der SV mit 9110 geschlüsselt ist.
Er hatte bislang > JAEG verdient und wechselt in Teilzeit und fällt somit ab 01.09.25 dauerhaft unter die JAEG.
M.E. müssten wir ihn in als gesetzlich Pflichtversicherten ab 01.09. schlüsseln.
Aber was ist mit der privaten PV?
Der MA ist >55 Jahre. Wäre er privat krankenversichert, könnte er nicht mehr in die gesetzliche KV zuürck.
Aber er war freiwillig gesetzlich und hatte nur in der PV die Möglichkeit genutzt, sich privat zu versichern. Müssen wir diese nun wieder auf pflichtversichert umstellen oder kann er weiterhin in der privaten PV bleiben?
Danke und Gruß
D.R.