Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zu den erforderlichen Meldungen im Zusammenhang mit einem Kassenwechsel während eines Krankengeldbezugs.
Beim Mitarbeitenden endet die Lohnfortzahlung am 14.01.2025 und ab dem 15.01.2025 befindet sich der/die Mitarbeitende im Krankengeldbezug. Zum 01.02.2025 wechselt der/die Mitarbeitende die Krankenkasse.
Nun stellt sich mir die Frage, welche Meldungen in diesem Fall abzugeben sind und welche Meldezeitraüme dabei jeweils berücksichtigt werden müssen.
Nach meinem Verständnis wären folgende Meldungen erforderlich:
- Eine Meldung mit dem Grund 31 für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.01.2025 an die bisherige Krankenkasse. Hier fallen nun zwei Meldegründe zusammen und es wird der kleinere Grund gemeldet.
- Eine Anmeldung mit dem Grund 11 zum 01.02.2025 an die neue Krankenkasse.
Unklar ist mir jedoch wie die Unterbrechungsmeldung 51 in diesem Zusammenhang korrekt zu erstellen ist: Für welchen Zeitraum und an welche Krankenkasse muss diese erfolgen?