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  • 01
    Unterbrechungsmeldung und Kassenwechsel

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ich habe eine Frage zu den erforderlichen Meldungen im Zusammenhang mit einem Kassenwechsel während eines Krankengeldbezugs.

    Beim Mitarbeitenden endet die Lohnfortzahlung am 14.01.2025 und ab dem 15.01.2025 befindet sich der/die Mitarbeitende im Krankengeldbezug. Zum 01.02.2025 wechselt der/die Mitarbeitende die Krankenkasse.

    Nun stellt sich mir die Frage, welche Meldungen in diesem Fall abzugeben sind und welche Meldezeitraüme dabei jeweils berücksichtigt werden müssen.

    Nach meinem Verständnis wären folgende Meldungen erforderlich:

    - Eine Meldung mit dem Grund 31 für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.01.2025 an die bisherige Krankenkasse. Hier fallen nun zwei Meldegründe zusammen und es wird der kleinere Grund gemeldet.

    - Eine Anmeldung mit dem Grund 11 zum 01.02.2025 an die neue Krankenkasse.


    Unklar ist mir jedoch wie die Unterbrechungsmeldung 51 in diesem Zusammenhang korrekt zu erstellen ist: Für welchen Zeitraum und an welche Krankenkasse muss diese erfolgen?

  • 02
    RE: Unterbrechungsmeldung und Kassenwechsel

    Hallo Abrechnung/Payroll,
     
    davon ausgehend, das die beschäftigte Person nach ihrem Krankenkassenwechsel zum 01.02.2025 auch von seiner jetzigen Krankenkasse länger als einen kompletten Kalendermonat Krankengeld bezogen hat, sind in Ihrem Sachverhalt nach unserem Verständnis folgende DEÜV-Meldungen zu erstellen:
     
    01.01. bis 14.01.2025 Unterbrechungsmeldung mit Grund „51“ Krankenkasse A
    15.01. bis 31.01.2025 Abmeldung mit Grund „31“ Krankenkasse A
    01.02.2025                  Anmeldung mit Grund „11“ Krankenkasse B
     
    Eine erneute Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund „51“ an die neue Krankenkasse (B) ist unabhängig von der Schlüsselung im Abrechnungsprogramm nicht zu übermitteln, da diese „Unterbrechung“ dem Rentenversicherungsträger bereits vorliegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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