Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Krankengeld aber laut der Krankenversicherung keinen Antrag gestellt und somit keine Leistung bezogen. Muss trotzdem eine Unterbrechungsmeldung erstellt werden? Laut §9 DEÜV: Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen und wird eine der in § 7 Abs. 3 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen bezogen, Elternzeit in Anspruch genommen oder Wehrdienst oder Zivildienst geleistet, ist für den Zeitraum bis zum Wegfall des Entgeltanspruchs innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten.
Somit müsste meiner Meinung nach keine Unterbrechungsmeldung erstellt werden, aber grds. liegt mir als Arbeitgeber die Information in den seltensten Fällen vor. Was muss gemeldet werden?