Expertenforum - Unterbrechungsmeldung bei Krankengeldanspruch ohne Leistungsbezug

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Unterbrechungsmeldung bei Krankengeldanspruch ohne Leistungsbezug

    Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Krankengeld aber laut der Krankenversicherung keinen Antrag gestellt und somit keine Leistung bezogen. Muss trotzdem eine Unterbrechungsmeldung erstellt werden? Laut §9 DEÜV: Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen und wird eine der in § 7 Abs. 3 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen bezogen, Elternzeit in Anspruch genommen oder Wehrdienst oder Zivildienst geleistet, ist für den Zeitraum bis zum Wegfall des Entgeltanspruchs innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten.

    Somit müsste meiner Meinung nach keine Unterbrechungsmeldung erstellt werden, aber grds. liegt mir als Arbeitgeber die Information in den seltensten Fällen vor. Was muss gemeldet werden?

  • 02
    RE: Unterbrechungsmeldung bei Krankengeldanspruch ohne Leistungsbezug

    Guten Tag,
     
    die Voraussetzung für die Erstellung einer Unterbrechungsmeldung ist, dass während der Unterbrechung das Beschäftigungsverhältnis – für mindestens einen vollen Kalendermonat - fortbesteht und bestimmte Sozialleistungen bezogen werden (u.a. Krankengeld). Somit stimmen wir Ihnen zu, dass grds. keine Unterbrechungsmeldung für den Mitarbeiter erstellt werden muss, sofern Ihnen die gesicherte Information vorliegt, dass keine Entgeltersatzleistung bezogen wurde. Wir empfehlen Ihnen, diese Information der Krankenkasse zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
     
    Infolgedessen ist nach einem (Zeit-)Monat nach Ende der Entgeltfortzahlung eine Abmeldung mit Grund 34 zu erstellen.
     
    Wenn der Mitarbeiter jedoch im Nachhinein Krankengeld beantragt, müsste die Abmeldung Grund 34 storniert und eine Unterbrechungsmeldung Grund 51 abgegeben werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.