Hallo Experten Team,
gern würde ich euer Webseiten Beispiel zur Unterbrechungsmeldung bei unbezahlten Urlaub i. V. m. Krankheit wie folgt erweitern und wissen wollen wann und auf welcher Grundlage die DEÜV Anmeldung Grund 13 zu erfolgen hat.
Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung 1.11.2005
Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit 4.4.2024
Krankengeld 5.4. bis 2.5.2024
Unbezahlter Urlaub 3.5. bis 13.6.2024
Weiterhin krank (keine Arbeitsaufnahme) 14.06.2024 bis 27.8.2024 (Krankengeldanspruch?)
Arbeitsaufnahme 28.8.2024
Meiner Auffassung nach müsste die Anmeldung erst wieder mit Arbeitsaufnahme erfolgen.
Und der Arbeitnehmern in der Zeit vom 03.06. - 13.06.2024 eigenständig Krankenkassenbeiträge zahlen um wiederum den Anspruch auf Krankengeld in der Zeit vom 14.06. - 27.08.2024 aufrecht zu erhalten.
Oder müsste der AG nach dem unbezahlten Urlaub sofort wieder die Anmeldung vollziehen?