Sehr geehrte Damen und Herren, ein AN bekommt ein verstetigtes Gehalt. Es wird für Ausfalltage umgerechnet nach den tatsächlichen Tagen eines Monats. Der AN legt einen Kindkrankenschein vor. In der Dauer der Tage ist ein Wochenende und ein Feiertag enthalten. Ist die Lohnzahlung für das Wochenende und den Feiertag ebenfalls zu unterbrechen (verstetigtes Gehalt und Umrechnung nach den tatsächlichen Tage eines Monats oder sind diese trotz Kindkrankenschein zu bezahlen?
Mit freundliche Grüßen
Helke Kluge