Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    unterbliebener Lohnsteuerabzug

    Liebe Experten,

    ein Werkstudent von uns ist zum 15.10.2025 bei uns ausgeschieden. Durch fehlende interne Kommunikation wurde das aber erst zum Abrechnungslauf November bemerkt und erst dann wurde die Abmeldung vorgenommen. Mit der Gehaltsabrechnung November stellte sich jetzt raus, dass ein Saldo von 127 Euro aufgrund des Lohnsteuerabzugs besteht, zurückzuführen auf die Veränderung der SV-Tage (vorher 30, jetzt 15 Tage). Da der MA nicht mehr bei uns arbeitet: muss eine haftungsbefreiende Anzeige beim Finanzamt eingereicht werden?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: unterbliebener Lohnsteuerabzug



    Titel:. Unterbliebener Lohnsteuerabzug


    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation muss die Anzeige gemäß § 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG erfolgen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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