Expertenforum - Unständige Beschäftigung?

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  • 01
    Unständige Beschäftigung?

    Fall: angestellter Arzt in einer Praxis mit monatlicher Vergütung, beschäftigt nur Montag und Dienstag, für die Zeit Mittwoch bis Freitag erhält der Mitarbeiter noch Arbeitslosengeld, Verdienst über JAEG, Befreiung Versorgungswerk liegt vor.

    Bisher gemeldet : PSG: 101 und BGS 0010

    Muss der AN als unständig Beschäftigter behandelt werden?

    Jede Woche Anmeldung: montags, Abmeldung dienstags?

  • 02
    RE: Unständige Beschäftigung?

    Guten Tag,
     
    unständige Beschäftigungen sind Arbeitsverhältnisse von sehr kurzer Dauer, die vertraglich jeweils unabhängig voneinander vereinbart werden. Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten entsteht also von unständiger Beschäftigung zu unständiger Beschäftigung jedes Mal neu.
    Unständig sind Beschäftigungen grundsätzlich nur dann, wenn es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Beschäftigungen handelt. Eine Dauerbeschäftigung liegt vor, wenn sich einzelne Arbeitseinsätze von Beginn an in gewissen Abständen vereinbarungsgemäß wiederholen beziehungsweise ein auf Dauer angelegter Rahmenvertrag besteht.
     
    Für die Abgrenzung zwischen unständiger Beschäftigung, Dauerbeschäftigung und regelmäßig wiederkehrender Beschäftigung kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.
     
    Wurde mit dem Arzt ein unbefristeter Vertrag, der die zwei Beschäftigungstage beinhaltet, geschlossen handelt es sich nicht um eine unständige Beschäftigung. Werden die zwei Arbeitstage/Woche jeweils neu vertraglich begründet, handelt es sich um eine unständige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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