Fall: angestellter Arzt in einer Praxis mit monatlicher Vergütung, beschäftigt nur Montag und Dienstag, für die Zeit Mittwoch bis Freitag erhält der Mitarbeiter noch Arbeitslosengeld, Verdienst über JAEG, Befreiung Versorgungswerk liegt vor.
Bisher gemeldet : PSG: 101 und BGS 0010
Muss der AN als unständig Beschäftigter behandelt werden?
Jede Woche Anmeldung: montags, Abmeldung dienstags?