Expertenforum - Unfall im Minijob, Hauptbeschäftigung am Unfalltag nicht angetreten

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  • 01
    Unfall im Minijob, Hauptbeschäftigung am Unfalltag nicht angetreten

    Ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung. Eine sv-pflichtige Mitarbeiterin hat ihren Dienst nicht angetreten, da sie bei ihrem Minijob, bei dem sie sehr früh morgens arbeitet, einen Unfall hatte.

    Sie ist länger krank. Wie lange hat sie die 42 Tage Lohnfortzahlung in unserer Hauptbeschäftigung?

    Muss es analog sein mit dem Minijob?

  • 02
    RE: Unfall im Minijob, Hauptbeschäftigung am Unfalltag nicht angetreten

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Entgeltfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Unfall im Minijob, Hauptbeschäftigung am Unfalltag nicht angetreten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist für „Ihr“ Arbeitsverhältnis gesondert zu berechnen. Da die Mitarbeiterin bereits vor Dienstbeginn arbeitsunfähig war, ist dieser erste Tag bei der Berechnung des 42-Tage-Zeitraums mitzuzählen. Anders ist es im Minijob. Offensichtlich ist die Arbeitsunfähigkeit während der Beschäftigung eingetreten, sodass für die Dauer der Entgeltfortzahlung im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dieser Tag nicht mitgezählt wird, die 42 Tage beginnen hier erst ab dem folgenden Tag zu laufen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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