Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    unentgeltlich bereitgestellte Mahlzeiten für Beschäftigte am "Tag der offenen Tür"

    In unserem Unternehmen wurde in diesem Jahr ein "Tag der offenen Tür" zur betrieblichen Außendarstellung durchgeführt. Dabei wurde den betreuenden Beschäftigten eine unentgeltliche Mahlzeit zur Verfügung gestellt.

    Nun besteht teilweise die Ansicht, dass es sich bei dem Betreuungseinsatz der Beschäftigten um einen so genannten außergewöhnlichen Arbeitseinsatz an einem Wochenendtag handelt. Da der Wert der Mahlzeit je Beschäftigtem kleiner 60 EUR brutto ist, wird angenommen, dass die Mahlzeiten als Aufmerksamkeit zu werten sind und nicht zum Arbeitslohn gehören. Da die Betreuung an verschiedenen Ständen durchgeführt wurde, welche durchgehend besetzt sein sollten wird argumentiert, das die Verpflegung aus Gründen des reibungslosen Arbeitsablaufs im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse unentgeltlich überlassen wurde und somit eine notwendige Begleiterscheinung des besonderen Einsatzes darstellt. Damit würden keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge auf diese Mahlzeiten anfallen.

    Nun handelt es sich bei dem Tag der offenen Tür meiner Meinung nach jedoch um einen geplanten Arbeitsablauf und ich bin mir nicht sicher, ob in diesem Fall die Mahlzeiten als Aufmerksamkeiten gewürdigt werden dürfen.

    Für eine klärende Auskunft wären wir Ihnen sehr dankbar.

  • 02
    RE: unentgeltlich bereitgestellte Mahlzeiten für Beschäftigte am "Tag der offenen Tür"

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall ist die Annahme eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses sehr gut vertretbar, wenn die eingesetzten Mitarbeiter die von ihnen betreuten Stände nicht verlassen konnten oder sollten und deshalb die Mahlzeiten vom AG dort bereitgestellt wurden. Die Beköstigung vor Ort dient dann ganz überwiegend der reibungslosen Organisation betrieblicher Abläufe; der Vorteil der Mahlzeit für die AN tritt in den Hintergrund.


    Möglich wäre eine verbindliche Beurteilung des Einzelfalls durch Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-FA (§ 42e EStG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.