Hallo Zusammen,
ein Mitarbeiter kam mit einer ungewöhnliche Bitte auf uns zu.
Er möchte vom 11. November 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 unbezahlten Urlaub nehmen mit der Ausnahme, dass er am 4. Dezember 2024 einen Tag arbeitet.
Nun kam bei uns die Frage auf, ob der Mitarbeiter weiterhin über seine Beschäftigung bei uns sozial abgesichert ist?
Wir wissen von der Abmeldung, welche wir aber eigentlich erst nach vier-wöchiger Unterbrechung erstellen können. Diese liegt aber im oben genannten Fall nicht vor.
Ist der Mitarbeiter dann tatsächlich aufgrund der Arbeitserbringung und Entgeltleistung am 4. Dezember gesetzlich abgesichert für die gesamte Dauer des unbezahlten Urlaubs? Oder muss der Mitarbeiter erst wieder eine bestimmte "Mindestversicherungszeit" erarbeiten um erneut in den unbezahlten Urlaub zu gehen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.