Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und möchte vom 19.1.22-20.2.23 unbezahlten Urlaub nehmen. Wir würden das Gehalt entsprechend anteilig reduzieren.
Bleibt er mit Status 9111 trotzdem in beiden Monaten auch mit verringertem Entgelt weiter versichert bzw. würden die Krankenkassebeiträge ja trotzdem mit vollem Beitragssatz weiter berechnet werden und nicht nur anhand des verringerten Entgelts, korrekt?
2.) was wäre im Fall eines Mitarbeiters, der pflichtversichert ist, dieser hätte nur verringerte Beiträge in den Monaten, abhängig vom restlichen Monatsgehalt zu zahlen, korrekt?
Dank für Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen,
Frau W.