Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    Unbezahlter Urlaub bei Ersteintritt / Wann DEÜV-Anmeldung?

    Guten Tag,

    mit einem Mitarbeiter wurde ein Erstarbeitsvertrag mit Beginn 29.09.2025 geschlossen.

    Der erste Arbeitstag wird allerdings erst der 01.10.2025 sein. D.h. von 29.09.2025 bis 30.09.2025 erhält der Mitarbeiter unbezahlten Urlaub.

    Zu welchem Datum müssen wir als Arbeitgeber diesen Mitarbeiter anmelden und ab wann greift die Krankenversicherung für die Mitarbeiter?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Unbezahlter Urlaub bei Ersteintritt / Wann DEÜV-Anmeldung?

    Guten Tag,
     
    die Voraussetzungen für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und die damit einhergehenden Anmeldung zur Krankenkasse setzt die tatsächliche Beschäftigungsaufnahme voraus oder aber zumindest einen Anspruch auf Arbeitsentgelt.
     
    Der Eintritt der Versicherungspflicht verschiebt sich somit entweder auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme bzw. auf den Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer erstmals Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat.

    Eine Anmeldung zum geplanten Eintrittsdatum sehen wir bei einem unbezahlten Urlaub nicht.

    Wir empfehlen Ihrem zukünftigen Mitarbeiter Kontakt zu seiner Krankenkasse aufzunehmen, um den Versicherungsschutz abschließend klären zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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