Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin möchte im Anschluß an Ihre Elternzeit (einvernehmlich mit dem Arbeitgeber) noch eine längere unbezahlte Freistellung nehmen. Die Elternzeit endet am 04.09.2024 und begann vor 36 Monaten. Zu Beginn der Elternzeit wurde eine Unterbrechungsmeldung mit dem Grund 51 erstellt. Könnten Sie bitte mitteilen, ob und welche Meldungen oder Unterbrechungsmeldungen hier mit welchem Meldegründen erforderlich sind?
Danke vorab.