Expertenforum - unbezahlte Freistellung nach Elternzeit

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  • 01
    unbezahlte Freistellung nach Elternzeit

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    eine Arbeitnehmerin möchte im Anschluß an Ihre Elternzeit (einvernehmlich mit dem Arbeitgeber) noch eine längere unbezahlte Freistellung nehmen. Die Elternzeit endet am 04.09.2024 und begann vor 36 Monaten. Zu Beginn der Elternzeit wurde eine Unterbrechungsmeldung mit dem Grund 51 erstellt. Könnten Sie bitte mitteilen, ob und welche Meldungen oder Unterbrechungsmeldungen hier mit welchem Meldegründen erforderlich sind?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: unbezahlte Freistellung nach Elternzeit

    Guten Tag,
     
    wird - wie in Ihrem Fall - aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin die Arbeit nicht nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgenommen, sondern darüber hinaus unbezahlter Urlaub/Sonderurlaub vereinbart, so ist zum Ablauf eines Monats nach Ende der Elternzeit (hier: 04.10.2024) eine Abmeldung mit dem Meldegrund „34“ und Entgelt „0“zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

     

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