Expertenforum - Umzug von D nach F

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  • 01
    Umzug von D nach F

    Hallo, wie verhält es sich, wenn eine ANin von D nach F umzieht (nicht Grenzgänger) und weiter (dann zu 100%Remote) für ihren bisherigen D Arbeitgeber tätig ist. In welchem Land erfolgt die Lohnversteuerung? Bleibt es bei dem mtl. LSt Abzug? Mit welcher Steuerklasse, wenn der Ehepartner in F lebt und arbeitet. Gründet der AG bedingt durch das Homeoffice eine Betriebsstätte?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Umzug von D nach F

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei dauerhafter Verlegung des Lebensmittelpunktes nach Frankreich ("Ansässigkeit" in Frankreich im Sinne des Deutsch-Französischen Doppelbesteuerungsabkommens), erfolgt die Besteuerung gemäß Art. 13 Abs. 1 DBA durch denjenigen Staat, in dem die persönliche Tätigkeit ausgeübt wird (hier also Frankreich).


    Die Frage der Betriebsstätte ist insoweit (lohnsteuerlich) nicht entscheidend. Deshalb insoweit nur nachrichtlich: Gemäß AEAO zu § 12 - Betriebsstätte, Ziff. 4 stellen häusliches Home Office eines Arbeitnehmers "in der Regel keine Betriebsstätte des Arbeitgebers" dar.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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