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  • 01
    Umsetzung Erstattung MA _ Abruf elektronische DaBPV _ Anzahl Kinder für Pflegeversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Zusammenhang der elektronischen DaBPV für den Abgleich der Anzahl der Kinder wollten wir uns rückversichenr, ob es einen Zeitraum gibt, bis wann die Änderungen final umgesetzt werden müssen.


    Die Bestandsabfrage erfolgte bereits unserer Seite.


    Aufgrund von vereinzelten Abweichungen haben wir die Mitarbeiter*innen bereits angeschrieben, um entsprechende Nachweise vorzulegen.


    Beitragserstattungen ergeben sich hieraus.


    Nachdem für das Jahr 2023 unser Abrechnungsprogramm die Nachzahlungen nicht mehr vornimmt, so sind diese über eine Nettolohnart auszuzahlen. Der Beitragsnachweis ist hierzu zu stornieren, so dass ein neuer über das SVMeldeportal abzusetzen ist.


    Gibt es hier eine grundlegende Fristsetzung, bis wann Rückerstattungen an die Mitarbeiter zu erfolgen haben?


    Nachdem von vereinzelten Mitarbeitern noch eine Rückmeldung fehlt, so würden wir diese noch abwarten, so dass er Vorgang in einem abgewickelt werden kann..


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Umsetzung Erstattung MA _ Abruf elektronische DaBPV _ Anzahl Kinder für Pflegeversicherung

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    eine grundlegende Fristsetzung, bis wann Rückerstattungen an die Mitarbeiter zu erfolgen haben, ist weder die gemeinsamen Grundsätzen für das „Digitale Verfahren Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nach § 55a SGB XI und § 28a Absatz 13 Satz 8 SGB IV“ ab 01.04.2025 noch den aktuellen grundsätzlichen Hinweisen zur „Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ zu entnehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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