Sehr geehrte Fachexperten,
bei der Berechnung von Teilmonaten haben wir als Mandant die Umrechnungsformel „Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30“ gewählt.
In den letzten Jahren wurde bei vielen einzelnen AN die Mandanteneinstellung überschrieben und mit der Formel „Betrag * zu bezahlende Kalendertage / tatsächliche Tage“ ersetzt. Dies sorgte für Verwirrung, da wir inzwischen aus einem komplett neuen Personalteam bestehen.
Wir wollen es gerne vereinheitlichen.
Monat Juli: Kalendertage 31, 1 Tag K6 (wieso auch immer) > 30 zu bezahlende Tage
Hier erfolgt keine Kürzung des Entgeltes (der Tag der Unterbrechung wird auf der Abrechnung unter Hinweise aufgeführt), trotzdem wird ein DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung erstellt.
Wieso sollte eine Meldung rausgehen, wenn keine Kürzung erfolgt ist? Was wird hier gemeldet und wieso?
Bedeutet dies, dass der AN das volle Entgelt von uns erhält und trotzdem eine Leistung für den Tag der Unterbrechung seitens der KK erhält?
Um herauszufinden, was genau gemeldet wird, haben wir oben genannten Fall abgewandelt:
Monat Juli: Kalendertage 31, 5 Tag K6 (wieso auch immer) > 26 zu bezahlende Tage
Das DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung sieht vollkommen identisch aus, hier erfolgte jedoch natürlich eine Kürzung des Entgeltes.
Was übersehen wir?
Im Vergleich haben wir die Situation K6 in PK (Pflege krankes Kind) geändert, bei 1 Tag PK wird kein DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung erstellt und es erfolgt auch keine Kürzung.
Bei mehr als einem Tag PK wird ein DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung erstellt in dem das gekürzte Entgelt gemeldet wird, sodass dieses erstattet werden kann.
Für uns logisch.
Macht es Sinn, einheitlich die Mandanteneinstellung „Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30“ zu wählen, oder macht es durchaus Sinn in Einzelfällen (wenn ja in welchen?) die Formel bei den AN zu überschreiben?
Wir möchten vermeiden, dass die AN durch uns Entgelt erhalten und die Erstattung durch die KK zusätzlich.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.