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  • 01
    Umlagepflichtiges Entgelt

    Hallo,

    wir zahlen zum Jahresende die SV Ersparnis aus der Entgeltumwandlung zur BAV an den Arbeitnehmer aus.

    Ist diese Zahlung Umlagepflichtig? Meines Erachtens ja, da die Auszahlung nicht in einen bestehenden Vertrag eingezahlt wird, sondern dem Mitarbeiter ausgezahlt wird.

    Liege ich hier richtig?

    VG

    N.Biedermann


     

  • 02
    RE: Umlagepflichtiges Entgelt

    Hallo N. Biedermann,
     
    bei der zum Jahresende auszuzahlenden „SV-Ersparnis aus der Entgeltumwandlung zur bAV“ an den Arbeitnehmer handelt es sich nach unserem Verständnis um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. In einem solchen Fall sind keine Umlagen U1 und U2 zu entrichten. Hingegen ist die Insolvenzgeldumlage aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt abzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Umlagepflichtiges Entgelt

    Die SV Ersparnis ergibt sich teilweise aus den monatlich umgewandelten Entgelt sowie auch aus der Einmalumwandlung aus Sonderzahlungen. Aus vereinfachungsgründen rechnet unser System die Beträge am Jahresende zusammen und prüft, ob insgesamt eine SV-Ersparnis zustande kommt oder durch AG-Zahlungen sich ausgleicht.

    Bei den Mitarbeitern, deren SV-Ersparnis höher ist als der AG Zuschuss zu einer BAV, wird die Differenz im Dezember oder mit Austritt aus dem Unternehmen ausgezahlt.

    Bisher ist unsere Auszahlung so geschlüsselt, dass keine Umlage abgeführt wurde.

    Also ist das so richtig?


    VG

    N.Biedermann

  • 04
    RE: Umlagepflichtiges Entgelt

    Hallo N. Biedermann,

    die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise bestärkt unsere Auffassung, dass es sich hierbei um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt handelt. Demzufolge wäre aus diesem Entgelt nur die Insolvenzgeldumlage zu entrichten ist. Umlagebeiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlage U2 und ggf. U1) sind daraus nicht abzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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