Guten Tag,
wenn bei einem kleinen Unternehmen im laufenden Jahr festgestellt wird, dass dieses für das aktuelle Jahr nicht umlagepflichtig in der Umlage 1 gewesen wäre, ist dann eine Rückrechnung für das aktuelle Jahr notwendig? Oder muss das ganze Jahr in der Umlagepflicht verblieben werden, auch wenn die Feststellung im Januar falsch gewesen ist und bisher keine Erstattungen auf Grund von Krankheit erfolgt sind?
Vielen Dank vorab.