Guten Tag,
der Fachliteratur entnehme ich, dass der Geschäftsführer einer GmbH nicht umlagepflichtig zur U1 ist. Gilt dies auch für eine gGmbH oder eine gemeinnützige Stiftung? Ist die Voraussetzung eine Eintragung des Geschäftsführers im Handelsregister?
Vielen Dank für Ihre Hilfe