Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei einer Lohnabrechnung einen Minderheit Gesellschafter Geschäftsführer mit 24 % Anteilen und 12 % Anteilen.
Wie müssen die beiden Geschäftsführer bei der Umlage 1 und 2 berücksichtigt werden.
U1 keine Pflicht da als Arbeitgeber, U 2 und Insolvenzgeldumlage pflichtig da hier Arbeitnehmer?
Können Sie mir bitte weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße
Franz-Armin Roth