In diesem Sommer wird unsere kleine Schwestergesellschaft, die auch umlagepflichtig für U1 ist, rückwirkend zum 01.01.2025 auf die größere Schwestergesellschaft verschmolzen.
Müssen rückwirkend alle Meldungen inkl. U1 korrigiert und alle Erstattungsanträge storniert werden?
Danke!