Liebes Expertenteam,
betreffend Übungsleiterpauschale haben wir aufgrund unterschiedlicher Informationen offenstehende Fragen.
Die Bedingungen liegen u.a. darin, dass die Tätigkeit als nebenberufliche Tätigkeit ausgeführt wird. Dies umfasst max. 1/3 der entsprechenden Arbeitszeit einer Vollzeitkraft.
-von welchem Std. Umfang ist auszugehen, wenn in verschiedenen Unternehmen, die Stundenanzahlt hier varriiert (VZ bereits bei 35 Std. / 38,5 Std. / 39 Std. / 40 Std.).
-muss immer vom Wert 1/3 der Vollzeitkraft herangezogen werden oder 1/3 der Arbeitszeit von der Hauptbeschäftigung des Mitarbeiters?
-wenn ein Mitarbeiter, der bei uns im Pflegebereich auf geringf. Basis angestellt ist den Übungsleiterfreibetrag angesetzt bekommt und in seiner Haupttätigkeit diese Tätigkeit ebenso ausübt - dürfen wir demzufolge den Übungsleiterfreibetrag ansetzen, auch wenn es die gleiche Tätigkeit ist oder ist dies nur relevant, wenn die Übungsleiterpauschale bei dem ein und den selben Arbeitgeber mit angesetzt wird, wo auch die Hauptbeschäftigung ausgeübt wird?
-muss die Zahlung vom Übungsleiterfreibetrag unter dem Mindestlohn liegen bzw. nicht nach tariflichen Stundenlohn, damit bei einer Prüfung vorgelegt werden kann, dass es sich nicht um einen regulären Angestellten handelt?
Vorab besten Dank.