Wir möchten einen Studenten (ohne hauptberufliche Tätigkeit) als Chorleiter stundenweise beschäftigen. Dieses möchten wir unter Anwendung der Übungsleiterpauschale (bis max. Eur 3.000,- p.a.) abgelten. Die Ehrenamtspauschale hat er bereits bei einem anderen Verein ausgeschöpft.
Sind bei diese Konstellation für diese Beschäftigung über die Übungsleiterpauschale Sozialabgaben fällig u. zu entrichten?