Guten Tag,
wenn ein Übungsleiter den Steuerfreibetrag von 3.000 Euro pro Jahr ausgeschöpft hat und danach weiterhin als Übungsleiter tätig ist, besteht dann Anspruch auf Urlaub und auf Lohnfortzahlung?
Es gibt nach Überschreiten des Freibetrags keine vertragliche Anpassung.
Danke!