Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Studentin ist beim AG im Minijob 300,00 € im Monat. Sie hat ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums zu absolvieren. Die tut Sie in einem eingetragenen Sportverein. Dieser Verein müsste für das Praktikum keine Vergütung zahlen, zahlt jedoch freiwillig 500,00 €. Können Sie meiner Auffassung folgen, dass die Vergütung 500,00 € nicht für den Minijob schädliche ist, da dieser Betrag von der Übungsleiterpauschale steuer- und sv-frei abgedeckt wird. Also die Tätigkeit im Sportverein neben dem Minijob ausgeübt werden kann? Vielen Dank Kluge