Nach einem Außendiensteinsatzes bei einem Kunden kommt es zu einem Verkehrsunfall mit dem Mitarbeiter. Sind die dadurch entstandenen Mehrstunden auch Überstunden?
Expertenforum - Überstunden
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Überstunden
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RE: Überstunden
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem von Ihnen dargestellten Außendiensteinsatz um einen Außendienstmitarbeiter handelt, bei dem die Fahrten zu den Kunden bzw. Auftraggebern einen wesentlichen Bestandteil der Arbeitsleistung darstellten.
Jedenfalls in dieser Konstellation zählen die Fahrzeiten zur Arbeitszeit. Überstunden entstehen, wenn der Mitarbeiter Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus geleistet hat und der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder die Überstunden zur Erledigung der geschuldeten Arbeiten notwendig gewesen sind. Bei einem Verkehrsunfall wird es an der Anordnung der Überstunden fehlen. Jedenfalls aber dürfte die Arbeitszeit erforderlich gewesen sein, um die vertraglich geschuldeten Tätigkeiten (hier also die Fahrten zu den Kunden bzw. Auftraggebern zu erbringen. Aus diesem Grund dürften in Ihrem Fall aufgrund des Verkehrsunfalls auch Überstunden entstanden sein.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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