Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.10.2022 ist eine Überschreitung der Minjobgrenze bei Krankheitsvertretung für zwei Monate im Zeitjahr möglich. Bis zum 30.09. war eine Überschreitung bis max. drei Monate möglich.
Eine Mitarbeiterin hat in 01/2022 + 11/2022 + 12/2022 durch Krankheitsvertretung die Minjobgrenze überschritten. Zählt jetzt hier noch die drei Monatsregel, weil zwei Überschreitungen vor der Gesetzesänderungen waren (Bestandsschutz) oder gilt die zwei Monatsregel grundsätzlich für alle Überschreitungen?
Vielen Dank.