Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer hat mit Ende 2024 für das abgelaufene Jahr die Grenze nicht überschritten. Allerdings erhält er ab November ein Gehalt, bei dem er in Summe die Grenze für 2025 überschreitet. Die gesetzliche Pflichtversicherung würde demzufolge mit 31.12.24 enden. Richtig? Wenn der Arbeitnehmer aber keine private Versicherung wählt, sprich die gesetzliche Versicherung Bestand hat, muss der Arbeitgeber in der Abrechnung zwingend eine Umschlüsselung auf Freiwillig gesetzlich vornehmen oder kann die Beitragsgruppe 1111 bleiben?