1. Frage
Wir haben einen Mitarbeiter der die JAEG 22 und 2023 überschreitet und ab 01.01.2023 freiwillig Krankenversichert wird. Bei der Jahresbetrachtung haben wir Kind krank mit Kinderkrankengeld nicht berücksichtigt. Sollte er wegen Kind krank im Jahr 2023 unter die JAEG 2023 rutschen, muss er dann umgemeldet werden (wieder pflichtig) oder wird dies nicht berücksichtigt?
2. Frage
Wir haben einen Mitarbeiter der die JAEG 22 und 2023 überschreitet und ab 01.01.2023 freiwillig Krankenversichert wird. Im Jahr 2023 hat er Elternzeit beantrag und fällt einen Monat komplett aus und verkürzt für 4 Monate Elternzeit seine Arbeitszeit. Dies haben wir bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Müssen wir dies bei der Berechnung der JAEG berücksichtigen? Ist er bis zu Elternzeit freiwillig Krankenversichert und dann ab der verkürzten Arbeitszeit wieder Pflichtversichert ?