Hallo Zusammen,
eine Frage betreffend m.E. das Steuerrecht (LST) => wie ist eine Zahlung zu schlüsseln, die zwar per Begrifflichkeit als Inflationsausgleichsprämie tituliert ist, aber durch Überschreitung des Grenzwertes v. 3.000 Euro steuer- und abgabenpflichtig wird. Ist dies ein monatlicher laufender Bezug oder ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt? (durchaus für die LST Berechnung relevant)
Außerdem ist diese Thematik für Elterngeld-Bezieher relevant, da einmalig gezahlte Entgelte nicht auf das Elterngeld angerechnet werden, laufend mtl. bezahlte Bezüge dagegen schon.
Danke für eine Einschätzung, falls Kategorie falsch, dann bitte ins "Arbeitsrecht" verschieben.
Grüße
TOM_MGG