Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die bis 31.03.2024 mit dem Personalschlüssel 101 als SV-pflichtig bei uns beschäftigt war. Ab 01.04.2024 ist sie mit 63 Jahren in Rente gegangen und hat bei uns eine geringfügige Beschäftigung begonnen. Seit 1. April 2024 verdient sie monatlich 538,00 €. In den Monaten September und Oktober wird sie voraussichtlich auch 538,00 € verdienen. Aufgrund von Personalweggang soll die Kollegin im November und Dezember 2024 die doppelte Zeit arbeiten und auch vergütet bekommen. Bedeutet, sie verdient im November 2024, 1.076,00 € und im Dezember 2024 ebenfalls 1.076,00 €. Ab Januar 2025 bis Mai 2025 soll sie wieder ihre vereinbarten Stunden erbringen und gezahlt bekommen. In dem Zeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2025 hätte die Kollegin 7.532,00 € (10 Monate 538,00 € und 2 Monate 1.076,00 €) verdient. Damit überschreitet Sie die Jahresverdienstgrenze in Höhe von 6.456,00 € innerhalb von 12 Monaten. Ist die Überschreitung auf Grund von personellen Engpässen möglich? Dürfen wir die Jahresgrenze in dieser Höhe (1.076,00 €) überschreiten, ohne das die Kollegin SV-pflichtig gemacht werden muss?
Viele Grüße.