Wir haben eine geringf. Beschäftigte, die im November 539,66 € SVpflichtiges Entgelt bezieht + eine Jahressonderzahlung in Höhe von 614,64 €.
Im Zusammenhang der JSZ wird die Grenze der geringf. Beschäftigung überschritten.
Grundsätzlich darf die Überschreitung bis zum doppelten erfolgen, wenn es unvorhersehbare Ereignisse (Erkrankung) sind.
Wird dies als unvorhersehbares Ereignis angesehen?
Das Entgelt + JSZ (insgesamt 1.154,30 €) würde das doppelte (556 € x 2) überschreiten.
Wäre dies dennoch in Ordnung, da dies kein unvorhersehbares Ereignis ist und wiederum im Durchschnitt den Durchschnittswert der geringf. Beschäftigung erreicht?