Liebes Expertenteam,
wir haben einen Teilzeitbeschäftigten seit 01.12.2023, welcher nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wird und in den ersten Monaten der Beschäftigung nur so viele Stunden gearbeitet hat, dass lt. vorausschauender Betrachtung ein Midijob abgerechnet werden kann.
Nun hat er in den letzten 3 Monaten so viele Stunden wie ein Vollzeitbeschäftigter geleistet, sodass man irgendwann Probleme mit der maximalen Grenze von 2.000 € bekommen könnte.
Ist es möglich, ihn ab 01.01.2025 mit einer neuen vorausschauenden Betrachtung als Vollzeitbeschäftigten abzurechnen, ohne dass die vorherigen Monate als Midijob davon berührt bleiben oder wird die gesamte Beschäftigung ab 01.12.2023 komplett SV-Pflichtig?