Hallo Expertenteam,
ein Minijobber hatte für 2024 folgenden Verdienst:
Eintritt: 01.05.2024, Verdienst von Mai bis Nov. monatlich 536,50. Im Dez. hat er 246,50 und eine eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 300,00 erhalten, gesamt Dez. 546,50. Im Jahr 2024 wurde die Grenze eingehalten, Gesamtverdienst: 4.302,00.
Im Jan. und Feb. 2025 kam es zu einer unvorhergesehenen Krankheitsvertretung und er hat je Monat 900,00 verdient. Können beide Monate noch als Minijob abgerechnet werden? Ab März ist die Krankheitsvertretung beendet und er verdient wieder monatlich 536,50.
Danke für Ihre Hilfe