Guten Tag,
ich habe hier mehrere Kandidaten, die im Jahr 2024 durch laufendes Entgelt (Gehall + Firmenwagen) die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschrietten haben. Muss in diesem Fall auch geprüft werden, ob die Jahresarbeitsentgelt auch für 2025 überschritten wird ? Falls ja, würde ich ab dem 01.01.2025 bei diesen Personen umstellen auf die Beitragsgruppe 9111.
Mir ist nur gerade nicht klar, ob beide Grenzen relevant sind. Die für 2024 ist ja klar, aber muss vorausschauend betrachtet auch die 2025er Grenze überschritten werden ?