Expertenforum - Überschreiten der JAE-Grenze

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  • 01
    Überschreiten der JAE-Grenze

    Guten Tag,


    ich habe hier mehrere Kandidaten, die im Jahr 2024 durch laufendes Entgelt (Gehall + Firmenwagen) die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschrietten haben. Muss in diesem Fall auch geprüft werden, ob die Jahresarbeitsentgelt auch für 2025 überschritten wird ? Falls ja, würde ich ab dem 01.01.2025 bei diesen Personen umstellen auf die Beitragsgruppe 9111.

    Mir ist nur gerade nicht klar, ob beide Grenzen relevant sind. Die für 2024 ist ja klar, aber muss vorausschauend betrachtet auch die 2025er Grenze überschritten werden ?

     

  • 02
    RE: Überschreiten der JAE-Grenze

    Hallo ES,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise vorzunehmen.
    Zum „regelmäßigen“ Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die nach § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
     
    Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist immer ein „Jahreswert“, der mit der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800,00 €) verglichen wird.
     
    Besteht für einen Mitarbeitenden zunächst Krankenversicherungspflicht, weil die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, endet diese Versicherungspflicht im Falle der Entgelterhöhung mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
     
    Sofern in Ihrem Fall das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die für das Kalenderjahr 2025 maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten sollte, tritt Krankenversicherungsfreiheit zum 01.01.2025 ein. Kommt das Firmenzahlerverfahren zur Anwendung, ist der Beitragsgruppenschlüssel „9111“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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