Expertenforum - Überschneidung Freizeitausgleich und Erkrankung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Überschneidung Freizeitausgleich und Erkrankung

    Hallo Expertenteam,


    unsere MA hat am 03.01.2025 - 17.01.2025 eine AU angezeigt.

    Am 03.01.2025 hatte sie jedoch Freizeitausgleich.


    Ist der 03.01.2025 für die Berechnung der 6 Wochen mit einzurechnen oder ist die AU ab 04.01.2025 zu berücksichtigen?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Überschneidung Freizeitausgleich und Erkrankung

    Guten Tag,
     
    bei der Beantwortung sind arbeitsrechtliche Ansprüche im Vordergrund, die wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums nicht beantworten können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Überschneidung Freizeitausgleich und Erkrankung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der 3. Januar 2025 zählt bei der Berechnung der sechswöchigen Entgeltfortzahlungsfrist mit.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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