Hallo Expertenteam,
unsere MA hat am 03.01.2025 - 17.01.2025 eine AU angezeigt.
Am 03.01.2025 hatte sie jedoch Freizeitausgleich.
Ist der 03.01.2025 für die Berechnung der 6 Wochen mit einzurechnen oder ist die AU ab 04.01.2025 zu berücksichtigen?
Danke vorab.