Expertenforum - Übernahme von Arbeitnehmern

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  • 01
    Übernahme von Arbeitnehmern

    Guten Tag,

    beim Arbeitgeber enden alle Arbeitsverhältnisse zum 31.12.24. Der Betrieb wird geschlossen und abgewickelt. Alle Arbeitnehmer die ihr Einverständnis erklären, werden zum 01.01.25 in einen anderen Betrieb übernommen (mit Verträgen, unter Anrechnung der Betriebszugehörigkeit). Wer sein Einverständnis nicht erklärt muss gekündigt werden, da die Firma definitiv ihre Tätigkeit einstellt. Es ist doch korrekt, wenn ich die Arbeitnehmer dann mit Grund 30 abmelde?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Übernahme von Arbeitnehmern

    Hallo Lohndienstleitung,


    wir stimmen Ihnen zu, dass in einem solchen Fall die Mitarbeiter mit dem Grund der Abgabe „30“ abzumelden sind.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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