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  • 01
    Übernahme Sozialversicherungsbeitrag bei Pauschalversteuerung

    Guten Tag,


    es geht um die Pauschalierung eines Geschenkes > 60 € an einen eigenen Arbeitnehmern nach § 37 b EstG.

    Ist es möglich, dass der Arbeitgeber den anfallenden Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitrag in diesem Fall komplett übernehmen kann?


    Danke.

  • 02
    RE: Übernahme Sozialversicherungsbeitrag bei Pauschalversteuerung

    Guten Tag,
     
    der weit gefasste Arbeitsentgeltbegriff hat zur Folge, dass bei jeglichen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer grundsätzlich von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung auszugehen ist.
     
    Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sieht allerdings Ausnahmen vor. Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sieht § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV vor, dass nach § 37b Abs. 1 EStG pauschalbesteuerte Sachzuwendungen kein Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung darstellen und damit beitragsfrei sind. Da für die eigenen Mitarbeiter des Unternehmens die Pauschalversteuerung allerdings nur nach § 37b Abs. 2 EStG zum Zuge kommen kann, sind diese Sachzuwendungen beitragspflichtig.
     
    Die gewährte Sachzuwendung kann pauschal versteuert sein, stellt aber dennoch grds. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne einer Einmalzahlung dar. In Ihrem Fall übersteigt die Zuwendung die steuerfreien Betrag,
     
    Der Arbeitgeber kann die Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, es liegt dann aber ein beitragspflichtiger, geldwerter Vorteil bei dem Arbeitnehmer vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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