Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der Prognose im Übergangsbereich und deren monatliche Abrechnung stellt sich uns folgende Frage:
Unsere Beschäftigte geht zum 31.03.2023 in den Ruhestand; Sie erhält die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte. Sie erhält einen Auflösungsvertrag.
Zum 01.04.2023 möchte sie aber noch an einem Tag arbeiten mit wöchentlich 6 Stunden (Neueinstellung). Durch unsere Prognose würde sie für die Zukunft (12 Mte) ab 01.04.2022 6.550,49 € (509,96 x 12 + 430,97 WG) erhalten (inkl. tariflich zustehendem Weihnachtsgeld).
Somit wäre sie ja nicht mehr geringfügig sondern im Übergangsbereich.
Aktuell würde sie aber mtl. 509,96 € erhalten. Unser Programm rechnet keinen Arbeitnehmeranteil nur den Arbeitgeberanteil in den vier Versicherungszweigen.
Ist dies so i. O.?
Unser Problem ist quasi: eigentlich im Übergansbereich, jedoch kein AN-Abzug, da mtl. unter 520,00 €!
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich kurz dazu äußern könnten. Vielen lieben Dank.